Curtailment
Wind- und Solarparks flexibel am Markt steuern
Mit Curtailment reagieren Sie gezielt auf Phasen, in denen sich die Einspeisung für Ihre Anlage nicht mehr rechnet. Gerade bei viel Wind und Sonne kann mehr Strom erzeugt werden, als gerade nachgefragt wird. Die Folge: Die Preise fallen stark und können sogar negativ werden.
Dann kehrt sich das gewohnte Prinzip um: Statt Erlöse für den eingespeisten Strom zu erzielen, kann die Einspeisung zusätzliche Kosten verursachen.
Curtailment setzt genau hier an. Die Leistung Ihrer Wind- oder Solaranlage wird kontrolliert reduziert, sodass nicht unnötig zu unwirtschaftlichen Konditionen eingespeist wird.
Scholt Energy verbindet dabei Markt und Technik: Wir behalten die Preisentwicklung im Blick, legen gemeinsam mit Ihnen klare Steuerungsgrenzen fest und übernehmen die technische Umsetzung. So reagiert Ihre Anlage gezielt auf ungünstige Marktphasen – kontrolliert, transparent und mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit.
What is a cPPA?
A Corporate Power Purchase Agreement (cPPA) is a long-term energy contract that connects renewable electricity production directly to corporate consumption.Electricity generated by a renewable installation — such as a solar or wind park — is delivered “as produced”. This means the consumer receives electricity following the actual generation profile of the asset.
This creates a clear commercial link between renewable generation and corporate energy demand, supported by transparent pricing agreements and clearly defined operational responsibilities.
Was Curtailment für Ihren Wind- oder Solarpark verändert


Warum Curtailment sich lohnt
Häufig gestellte Fragen
Der aktuelle Grenzpreis für die Abregelung liegt bei −1,10 €/MWh und damit nicht exakt bei 0 €/MWh.
Der Grund: Neben dem Stromerlös können auch Herkunftsnachweise (HKN) einen wirtschaftlichen Wert darstellen. Dadurch kann sich die Einspeisung auch bei leicht negativen Strompreisen noch lohnen. Erst wenn der Spotmarkt unter den definierten Grenzwert fällt und sich die Einspeisung trotz der zusätzlichen Erlöse aus Herkunftsnachweisen nicht mehr lohnt, wird die Anlage abgeregelt.
Bei Curtailment gibt es grundsätzlich zwei Arten der Anlagensteuerung: Closed Loop und Open Loop. Der Unterschied liegt darin, ob bei der Abregelung auch der aktuelle Stromverbrauch am Standort berücksichtigt wird.
Bei einem Closed-Loop-System kommuniziert das Energiemanagementsystem sowohl mit der Anlagensteuerung als auch mit dem Zähler am Netzanschlusspunkt. Dadurch kann die Netzeinspeisung gezielt reduziert werden, während der Eigenverbrauch weiterhin berücksichtigt wird.
Bei einem Open-Loop-System kommuniziert das Energiemanagementsystem nur mit der Anlagensteuerung. Der aktuelle Stromverbrauch am Standort ist der Steuerung nicht bekannt. Wird die Erzeugungsleistung reduziert, kann deshalb auch weniger Strom für den Eigenverbrauch zur Verfügung stehen.
Kurz gesagt: Closed Loop steuert auf Basis der tatsächlichen Netzeinspeisung, Open Loop auf Basis der Erzeugungsleistung.
Ob eine Anlage Closed-Loop-fähig ist, lässt sich häufig bereits der technischen Anlagenbeschreibung entnehmen. Hinweise können beispielsweise folgende Bezeichnungen sein:
• Export Limitation Controller
• Feed-in Manager
• Curtailment Controller
• Zero-Export Control
• Active Power Control (APC)
• Regelung der Wirkleistung am Netzanschlusspunkt (NAP)
• Closed-Loop Power Regulation
Sind die technischen Voraussetzungen daraus nicht eindeutig erkennbar, empfiehlt sich eine Rückfrage beim Anlagenbauer oder Generalunternehmer.
Ob der Eigenverbrauch durch die Abregelung beeinflusst wird, hängt von der technischen Steuerung der Anlage ab.
Bei einem Closed-Loop-System wird der aktuelle Stromverbrauch bei der Steuerung berücksichtigt. Dadurch kann die Netzeinspeisung reduziert oder auf null gesetzt werden, während weiterhin Strom für den Eigenverbrauch zur Verfügung steht.
Bei einem Open-Loop-System wird der aktuelle Verbrauch nicht berücksichtigt. Wird die Erzeugungsleistung reduziert, kann deshalb auch weniger Strom für den Eigenverbrauch zur Verfügung stehen. Der zusätzliche Strombedarf wird in diesem Fall aus dem Netz gedeckt.
Nein. Bei Anlagen mit einem cPPA-Vertrag wird der erzeugte Strom zu einem vertraglich vereinbarten Festpreis vergütet. Die Anlagenbetreiber sind daher nicht unmittelbar negativen Marktpreisen ausgesetzt. Eine Abregelung aufgrund negativer Spotmarktpreise ist bei diesen Anlagen deshalb grundsätzlich nicht erforderlich.
Persönlich beraten lassen
Gemeinsam prüfen wir, wann sich eine Abregelung lohnt und wie sie technisch umgesetzt werden kann. So lassen sich ungünstige Einspeisephasen gezielt vermeiden.






